Die Höhe des Oö. Pflegestipendiums beträgt € 600,00 monatlich. Es wird höchstens für die Dauer der Mindestzeit der jeweiligen Ausbildung ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Oö. Pflegestipendium kann jeder Person gewährt werden, die eine Pflegeausbildung gemäß der Richtlinie absolviert und es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Das Ansuchen auf Gewährung des Oö. Pflegestipendiums ist schriftlich unter Verwendung des aufgelegten Antragsformulars beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzubringen (vorzugsweise per E-Mail).

Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch nur für höchstens 6 Monate und ab September 2022.

Die Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Alle Informationen und Voraussetzungen wie auch das Antragsformular zum Oö. Pflegestipendium finden Sie unter folgendem Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/286557.htm

 

Alle diese Informationen aus der Homepage des Landes OÖ (Service-Förderungen/Bildung und Forschung) entnommen